Ein Bodengutachten wird in der Regel nur dann gewünscht, wenn ein Verdacht besteht. Wenn zum Beispiel ein Industriebetrieb abgerissen wird und das Grundstück für die Bebauung von Einfamilienhäusern freigegeben werden soll, muss zuerst ein Bodengutachten erstellt werden. Das wird nicht aus Schikane gefordert, sondern um den zukünftigen Bewohnern dieser Häuser die Gewissheit zu verschaffen, dass sie nicht auf kontaminiertem Boden bauen. Bauherren sind heute sehr vorsichtig mit der Wahl von Grundstücken. Wenn bekannt ist, dass auf Bauland vorher ein Industriebetrieb, eine Produktionshalle oder ähnliches gestanden hat, stellen sie meistens zuerst die Frage nach Altlasten.
Altlasten in den Böden sind eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier. Die Schadstoffe belasten zudem das Grund- und Oberflächenwasser, die Pflanzen und natürlich den Boden, in dem sie sich befinden und ausbreiten. Wenn Aufgrund von einem Bodengutachten vorhandene Altlasten nachgewiesen werden, müssen Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden, die vom Verursacher bezahlt werden müssen. Dafür muss aber einwandfrei dessen Schuld bewiesen werden, was nicht immer so einfach ist. Oft kommt es zu langwierigen Prozessen und so lange will ein Interessent für das Grundstück natürlich nicht warten.
Wenn es sich um ein städtisches Grundstück handelt, das an eine Firma verpachtet wurde, lehnen in der Regel beide Partner die Kostenübernahme ab. Falls das Unternehmen aus Verantwortungsbewusstsein heraus eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, wird diese auch nicht bezahlen wollen. Es kann Jahre dauern bis in einem solchen Fall die Schuldfrage geklärt ist und wenn dann kein Geld für die Sanierung vorhanden ist, kann es nochmals Jahre dauern bis das Grundstück in einem bebaubaren Zustand ist.


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